Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Beschluss des Bauausschusses vom 18.04.2013, durch entsprechende Verhandlungen mit allen Beteiligten Verbesserungen gegenüber der von der Bahn vorgeschlagenen Fiktivlösung für die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen im Zuge der Kreisstraße CO13 zu erreichen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, schnellstmöglich eine Kreuzungsvereinbarung zu den für den Landkreis günstigsten erzielbaren Bedingungen abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund verschiedener Besprechungen ergibt sich für die Beratung des obigen Fiktiventwurfes zwischenzeitlich ein veränderter Sachverhalt. Die Verwaltungsvorlage vom 08.04.2013 wird deshalb nachfolgend entsprechend ergänzt und erweitert.

 

Die Gauff-Ingenieure, Nürnberg, haben zwischenzeitlich überschlägig die Fiktivkosten ermittelt, wenn der Landkreis in vollem Umfang die von der Bahn gewünschte Reduzierung des Fiktiventwurfes akzeptiert (Alternative 1 der Verwaltungsvorlage). Die Fiktivkosten würden sich demnach um rd. 1,5 Mio. EUR auf knapp 13,8 Mio. EUR reduzieren. Demnach läge der Kostenanteil von Bund und Bahn jeweils 500.000 EUR niedriger und der Kostenanteil des Landkreises 1 Mio. EUR höher. Eine Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ergab, dass ein solcher höherer Kostenanteil des Landkreises grundsätzlich förderfähig ist. Von diesem höheren Kostenanteil des Landkreises dürften ca. 90 v.H., somit 900.000 EUR zuwendungsfähig sein, auf die der Landkreis bei einer angenommenen Zuschussquote von 55 v.H. knapp 500.000 EUR mehr an Zuwendungen nach BayGVFG erwarten könnte. Gegenüber dem bislang eingereichten Fiktiventwurf hätte dies höhere Eigenmittel des Landkreises von rd. 500.000 EUR zur Folge.

 

Grundsätzlich muss eine Fiktivlösung auch realisierbar sein. Seitens der Verwaltung bestanden jedoch Zweifel, ob die von der Bahn gewünschte Reduzierung des Fiktiventwurfes tatsächlich auch realisierbar ist. Diesbezüglich wurden deshalb am 11.04.2013 anlässlich einer Vorsprache bei der Regierung von Oberfranken sehr ausgiebige Gespräche mit dem dortigen Sachbearbeiter und dem zuständigen Abteilungsleiter geführt.

 

Die Regierung hält nach wie vor die vom Landkreis eingereichte Fiktivlösung für die beste Lösung, da sie in allen Belangen richtlinienkonform ist und auf die Breiten und Querschnitte der planfestgestellten Trasse abstellt. Allerdings hält die Regierung eine Fiktivlösung über die Friesendorfer Straße, wie von der Bahn vorgeschlagen grundsätzlich für vertretbar und realisierbar. Sie empfiehlt daher, die vom Landkreis eingereichte Fiktivlösung einer Fortführung vom Kreisverkehrsplatz an der Friesendorfer Straße über die planfestgestellte Trasse in Richtung Großgarnstadt nicht weiter zu verfolgen, da eine Zustimmung der Bahn hierzu kaum erwartet werden kann und ein weiteres Festhalten am eingereichten Fiktiventwurf nur eine unnötige Zeitverzögerung zur Folge haben wird. Sie empfiehlt stattdessen, grundsätzlich mit einigen Verbesserungen auf die von der Bahn gewünschte Fiktivlösung über die Friesendorfer Straße einzugehen.

 

Abweichend von den Vorstellungen der Bahn sollten jedoch für die Friesendorfer Straße eine Ausbaubreite von 7,50 m und ein entsprechender Vollausbau vorgesehen werden. Gleiches gilt auch für die Anbindung vom Kreisverkehrsplatz der CO 13 alt über das geplante Gewerbegebiet zur planfestgestellten Trasse der CO 13 im ersten Streckenabschnitt des Fiktiventwurfes. Eine Reduzierung des Außendurchmessers des in der abzuändernden Fiktivlösung vorgesehenen Kreisverkehrsplatzes Friesendorfer Straße/Garnstadter Straße CO 13 alt in dem von der Bahn gewünschten Umfang auf 30-40 m, um das Stellwerk der Bahn und das Betriebsgelände der Fa. Schumacher nicht zu beeinträchtigen, wird von der Regierung für vertretbar erachtet.

 

Die Verwaltungsvorlage vom 08.04.2013 wird deshalb wie folgt um eine 3. Alternative erweitert:

 

3.  Alternative (Kompromisslösung)

 

Die von der DB Netz AG im Schreiben vom 12.03.2013 vorgeschlagene Fiktivlösung über die Friesendorfer Straße wird grundsätzlich akzeptiert. Der Landrat wird jedoch beauftragt alle Beteiligten (Regierung von Oberfranken, Deutsche Bahn und die Gauff-Ingenieure) zu einem Gespräch zusammenzubringen, um in die von der Bahn vorgeschlagene und akzeptierte Fiktivlösung noch Veränderungen (Vollausbau Friesendorfer Straße mit 7,50 m Fahrbahnbreite und einem Kreisverkehrsplatz von ca. 35 m Außendurchmesser wie vorstehend beschrieben) einzubringen, um eine geringere Kostenbeteiligung für den Landkreis zu erreichen. Die Verhandlungen sind schnellstmöglich aufzunehmen und voranzutreiben, da jedes weitere Zuwarten zu Zeitverzögerungen führt und Kostensteigerungen durch höhere Baupreise zur Folge hat.

 

Die Gauff-Ingenieure, Nürnberg, haben für die Kompromisslösung dieser Alternative 3 am 17.04.2013 eine entsprechend überarbeitete Kostenberechnung vorgelegt. Unter Berücksichtigung aller vom Landkreis gewünschten Änderungen belaufen sich die Fiktivkosten hierfür auf 14.525.000 EUR (zum Vergleich: eingereichter Entwurf des Landkreises 15.295.000 EUR, Fiktivlösung der Bahn knapp 13.800.000 EUR). Für dies Kompromisslösung würde sich folgende Gesamtfinanzierung der Maßnahme ergeben.

 

Gesamtkosten

16.201.000 €

Anteil Bahn (1/3 aus 14.525.000 €)

4.842.000 €

Anteil Bund (1/3 aus 14.525.000 €)

4.842.000 €

Anteil Landkreis

6.517.000 €

 

Vom Landkreisanteil dürften wie bisher 90 v.H., somit nunmehr rd. 5.866.000 € zuwendungsfähig sein. Nach Abzug der anteiligen Zuwendungen nach BayGVFG von nunmehr 3.225.000 EUR (55 v.H.) und nach FAG wie bisher 210.000 EUR (13 v.H. aus dem Brückenanteil) würden sich die Eigenmittel des Landkreises bei dieser Kompromisslösung auf rund 3.080.000 EUR belaufen. Dies sind zwar 255.000 EUR mehr als im eingereichten Fiktiventwurf, allerdings auch rd. 245.000 EUR weniger als in der von der Bahn gewünschten Fiktivlösung.

 

Der Bauausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 18.04.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, für die von der Bahn vorgeschlagene Fiktivlösung für die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen im Zuge der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf über Verbesserungen (Fahrbahnbreiten 7,50 m, Vollausbau in der Friesendorfer Straße mit Kreisverkehrsplatz) mit allen Beteiligten (Regierung von Oberfranken, Deutsche Bahn und Gauff-Ingenieure) zu verhandeln und die dabei erzielten Ergebnisse in die Kreuzungsvereinbarung einzubringen, um eine geringst mögliche Kostenbeteiligung des Landkreises zu erreichen.

 

Ein Besprechungstermin mit allen Beteiligten ist bislang noch nicht vereinbart. Der Termin soll jedoch noch vor der Kreistagssitzung am 02.05.2013 stattfinden, um möglichst bereits in dieser Sitzung über die Ergebnisse der Verhandlungen zu berichten.