Für die am 01. Januar 2014 beginnende neue Amtsperiode der Schöffen sind die dem Ausschuss nach § 40 GVG (Wahlausschuss) angehörenden sieben Vertrauenspersonen von den Kreistagen der Landkreise bzw. den Stadträten der kreisfreien Städte zu wählen
(Nr. 16 i. V. m. Nr. 27.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Inneren vom 07. November 2012, JMBl, S. 217).
Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks (Kreistag bzw. Stadtrat) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Kreistag des Landkreises Coburg hat fünf
Vertrauenspersonen und der Stadtrat der Stadt Coburg zwei
Vertrauenspersonen zu wählen.
Die letzte Wahl im Jahre 2008 hatte folgendes Ergebnis:
Vertrauenspersonen
Gisela Böhnel, Rödental
Günther Kolb, Grub am Forst
Gerold Hümmer, Großheirath
Ulrich Leicht, Rödental
Brigitte Mönch, Meeder
Die Wiederwahl bisheriger Vertrauenspersonen ist zulässig.
Die Fraktionen wurden gebeten dem Kreistag einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.
Im 1.
Wahldurchgang wurden gewählt:
1.
Gisela Böhnel 50
2.
Brigitte Mönch 50
3.
Heinrich-Adam Püls 51
4.
Matthias Korn 37
5.
Ulrich Leicht 52
6.
Jürgen Petrautzki 1
Ein zweiter Wahlgang ist erforderlich, da Kreisrat Korn beim Abstimmungsergebnis mit 37 Stimmen die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder nicht erreicht hat.
Im
zweiten Wahldurchgang wurden gewählt:
1.
Klaus Forkel 48
2.
Josef Brunner 1
3.
Matthias Korn 1
4.
Hans Lotter 1
Es sind somit
gewählt:
1.
Ulrich Leicht
2.
Heinrich-Adam Püls
3.
Brigitte Mönch
4.
Gisela Böhnel
5.
Klaus Forkel
Die anwesenden gewählten Personen nehmen auf
Befragen des Vorsitzenden der Wahlkommission die Wahl an.
Die Niederschriften über die Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen sind diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.