Sitzung: 02.05.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Beschluss:
- Die strukturelle Neuordnung des
Tourismusmarketing wird in der vorgestellten Variante für richtig
befunden. Der Landkreis Coburg soll seine Aktivitäten im Bereich des
Tourismusmarketings auf die neue
Organisationsform eines Tourismusmarketingvereins
konzentrieren.
- Ausdrücklich begrüßt wird die Absicht
der Nachbarn aus dem Landkreis Sonneberg, sich dem neu zu gründenden
Tourismusmarketingverein „auf Augenhöhe“ anzuschließen. In diesem Sinne
soll die Schaffung einer überregionalen Tourismusdestination „Vom
Rennsteig bis zum Main“ nach Möglichkeit umgesetzt werden.
- Der Finanzmitteleinsatz bzw. der
Jahresetat des Landkreises Coburg für die Tourismusförderung soll die
bisherigen Haushaltsansätze (rd. 250.000,- €/a plus Gestellung der Kosten
für eine touristische Fachkraft) in den nächsten drei Jahren jeweils nicht
überschreiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
vorgestellte Entwurfsfassung für einen Tourismusmarketingverein mit den
Kooperationspartnern zu fixieren. Auf ihrer Basis wird der Landrat in der
Folge ermächtigt, den Vereinsbeitritt des Landkreises Coburg vorzubereiten
und zu vollziehen.
- Im Zuge der Neuorganisation und
Konzentration der Tourismusaktivitäten des Landkreises auf den
Tourismusmarketingverein wird der Landrat ermächtigt, die
Zweckvereinbarung über die Förderung des Tourismus in Stadt und Landkreis
vom 01.07.2008 aufzukündigen.“
Sachverhalt:
Die Gesamtthematik der Reorganisation des Tourismusmarketing
wurde bereits frühzeitig in der 14. Sitzung des Ausschusses für
Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen am 27.09.2012 behandelt.
Wirtschaftsförderer Martin Schmitz erläuterte die jüngsten organisatorischen
Entwicklungen und die damit verbundenen Tragweiten im Tourismusengagement des
Landkreises Coburg.
Der Wirtschaftsförderer hatte ferner den Ausschussmitgliedern die fachlichen
Überlegungen zu einer zukünftigen Tourismusorganisation auf regionaler Ebene
vorgestellt.
Die Ausschussmitglieder stützten die fachlichen Vorüberlegungen der
Wirtschaftsförderung und sprachen der Verwaltung ihr Vertrauen aus, damit in
die anstehenden Verhandlungen mit den Partnern der Nachbarkommunen zu gehen.
Gleichzeitig wurde seitens der Ausschussmitglieder eine Rückkoppelung der
weiteren Entwicklungen in die Kreispolitik (ggf. auch in die Fraktionen)
gewünscht.
Zwischenzeitlich hat Landrat Michael Busch Gespräche auf der
Ebene der Landräte/Oberbürgermeister geführt. Gleichzeitig wurde der Austausch
auf den Fachebenen (Wirtschaftsförderer und Juristen) forciert, wobei sich
strukturell die Vorüberlegungen der Wirtschaftsförderung – wie zuletzt im
Ausschuss thematisiert – von den Partnern akzeptiert wurden.
Es hat sich Folgendes ergeben bzw. es zeichnet sich
Folgendes ab:
a)
Die Landkreise Coburg und Lichtenfels
sowie die Stadt Coburg streben die Fortführung
des kooperativen Tourismusmarketings auf der regionalen Gebietsebene an.
b)
Der Landkreis Coburg selbst plant weiterhin
keine operativ tätige Tourismuseinheit
für die touristische Produktentwicklung und den touristischen Gästeservice
einzusetzen.
c)
Der Landkreis Coburg beabsichtigt,
seine Tourismusaktivitäten und sein finanzielles Engagement zukünftig in einer Initiative zu bündeln.
An die Stelle der Tourismuszusammenarbeit mit der Stadt Coburg sowie den
touristischen Gebietsausschuss Oberes Maintal-Coburger Land tritt in Zukunft
der Zusammenschluß in Form eines Tourismusmarketingvereins.
d)
Als Rechtsform für die Umsetzung des zukünftigen Tourismusmarketings
wird der Verein als geeignet
angesehen. Wirtschaftsförderer und Juristen haben einen Entwurf einer
Vereinssatzung erarbeitet (siehe Anlage)
e)
Die Gespräche der Landkreisverwaltung
mit den Nachbarn aus Sonneberg im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit im
Tourismusmarketing fruchten. Der Landkreis
Sonneberg hat offiziell seinen Willen zur organisierten Zusammenarbeit bekundet.
Wirtschaftsförderer Martin Schmitz wird in der Sitzung den
aktuellen Sachstand vorstellen. Die Mitglieder des Ausschusses für
Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen sollen im Hinblick auf die demnächst
anstehenden Vertragsabschlüsse mit den Kooperationspartnern über die zukünftige
Organisationsform des Tourismusmarketing fachlich entscheiden.