Arten- und Biotopschutz
Weltweit sterben täglich etwa 100 Arten für immer aus. Dieser dramatische Schwund an biologischer Vielfalt wirkt sich unweigerlich auch auf die Stabilität der globalen Ökosysteme aus, von denen auch das Leben des Menschen abhängt. Gleichzeitig werden somit zukünftigen Generationen auch wesentliche wirtschaftliche Möglichkeiten oder Entwicklungschancen im medizinisch-pharmazeutischen Bereich geraubt, da einmal ausgestorbene Lebensformen bzw. Genkombinationen nicht mehr rückholbar sind und damit auch nicht mehr genutzt werden können.
International renommierte Wissenschaftler fordern seit langem umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt eines möglichst großen Anteils der noch vorhandenen biologischen Vielfalt.
1992 wurde dann auch von Deutschland auf der internationalen Umweltkonferenz von Rio de Janeiro die "Konvention zur Erhaltung der Biodiversität" unterzeichnet, was konkretes Handeln zum Erhalt der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume erfordert. 1995 wurde auf der Umweltministerkonferenz der deutschen Bundesländer in Magdeburg eine einvernehmliche Erklärung seitens der Länderminister veröffentlicht, wonach als Ziel angestrebt wird, 15 % der Landesfläche Deutschlands vorrangig für Zwecke des Arten- und Biotopschutzes zur Sicherung der Biodiversität zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll die Landbewirtschaftung insgesamt naturverträglicher werden und Ziele des Arten- und Biotopschutzes besser als bisher integrieren. Seit 1998 ist im neuen bayerischen Naturschutzgesetz der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems für Bayern festgeschrieben, um die vorgegebenen staatlichen Verpflichtungen zur besseren Erhaltung der biologischen Vielfalt auch auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Die EU hat sich schließlich das Ziel gesetzt, bis 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Darauf aufbauend entstehen nationale Biodiversitätsstrategien , die die Bundesrepublik Deutschland 2007 und das Land Bayern 2008 als verbale Ziele festsetzten. Sie sind auch die Grundlage für den Arten- und Biotopschutz auf Landkreisebene.
Der Landkreis Coburg versucht bereits seit 1991 durch die Einstellung einer eigenen Fachkraft für Arten- und Biotopschutz (Beruf: Diplombiologe) diesen Zielen für die Nachwelt gerecht zu werden (noch vor der Konferenz von Rio). Die für die Arterhaltung wichtigsten Gebiete sollen erfasst und gesichert werden. Gleichzeitig sollen in Defiziträumen neue Biotopstrukturen wieder aufgebaut und frühere Fehler so gut wie möglich korrigiert werden. Die verschiedenen Kartierungen (z.B. Artenerhebungen, Biotopkartierung, Grenzstreifenkartierung) wurden im Arten- und Biotopschutzprogramm zusammengeführt. Daraus wurden konkrete naturschutzfachliche Ziele abgeleitet, abgestimmt und in einem umfassenden Landkreisband für den Landkreis Coburg dargestellt. Die Umsetzung soll durch entsprechende Beratung, Förderprogramme, öffentliche Planungen (z.B. Landschaftspläne) und naturschutzrechtliche Sicherung (Schutzgebietsausweisungen) realisiert werden. Insbesondere aber soll über den Landschaftspflegeverband Coburger Land (s. eigene Rubrik LPV) ein kooperativer, freiwilliger Ansatz des Naturschutzes im ländlichen Raum auf der Basis von Förderung und finanzieller Honorierung von Arten- und Biotopschutzbemühungen zum Tragen kommen. Jährlich stehen hierfür etwa 350.000 € an staatlichen und kommunalen Fördermitteln zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Frank Reißenweber
Telefon 09561 514-4409
... weiter bei den drei laufenden ABSP-Modellprojekten
- Lange Berge/Bruchschollenkuppen
- Steinachtal/Linder Ebene/Thanner Grund
- Rodachtalachse
die ihre Fortsetzung im Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal –
Lange Berge – Steinachtal" finden.