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Teaser Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Teilungserklärungen nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt.


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag; zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Antragsformular gefertigt, welches Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen können:

Ihre Ansprechpartner:


Ramona Weidner
Telefon 09561 514-4103
Gemeinden: Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach

Larissa Moritz
Telefon 09561 514-4109
Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Grub a. Forst, Lautertal, Meeder, Niederfüllbach, Weitramsdorf

Lydia Zeller
Telefon 09561 514-4105
Gemeinden: Bad Rodach, Sonnefeld

Nele Ethner
Telefon 09561 514-4107
Gemeinden: Dörfles-Esbach, Rödental, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg

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