Zucht und Haltung von Sittichen, Papageien und sonstigen Exoten
Wer Papageien und Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen zu handeln, bedarf der Erlaubnis.
Die Zuverlässigkeit wird bei Antragstellung vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Coburg überprüft.
Die Sachkunde ist der Behörde nachzuweisen. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung werden im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung des beamteten Tierarztes geprüft.
Die Erweiterung einer Vogelzucht der besonders geschützten Arten (mit Ausnahme von Wellensittichen, Nymphensittichen und kleinen Alexandersittichen) ist vor Zuchtbeginn dem Landratsamt Coburg anzuzeigen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Zuverlässigkeit,
- Sachkunde,
- Vorhandensein von Räumlichkeiten,
- in denen im Falle des Auftretens von Psittakose oder Ornithose eine wirksame Seuchenbekäpfung gewährleistet ist.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sonja Hein
Tel. 09561 514-3103