Fischereierlaubnisschein
Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereiverpächter kann mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde Erlaubnisscheine zur Ausübung des Fischfangs für einzelne, mehrere oder alle Fischwasser gemeinsam (Einzel- oder Sammelerlaubnisscheine) ausstellen.
Die Erlaubnisscheine gelten für eine bestimmte Zeit, höchstens jedoch für drei Jahre. Auf Antrag erteilt das Landratsamt Coburg die Fischereierlaubnisscheinen für die Fischwasser im Landkreis Coburg.
Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei. Auslagen für eine Gutachten der Fachberatung für Fischerei in Oberfranken können anfallen.
Die Ausstellung von Erlaubnisscheinen für Inhaber von Jugendfischereischeinen bedarf nicht der Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde.
Für die Erteilung werden benötigt:
- gültiger Fischereischein,
- Nachweis der Fischereiberechtigung.
Ihr Ansprechpartner
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102
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Antrag Fischereierlaubnisschein | 355 KB |