Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen, (Haftungsübernahme und Einverständniserklärung der Eltern, Mindestalter am Ausstellungstag 10 Jahre), erteilt. Die Gültigkeit ist vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten. Die Gültigkeit bzw. Anerkennung eines bayerischen Jugendfischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Jugendfischereischeine gelten nach Zuzug auch in Bayern unverändert weiter. Nichtdeutsche Jugendfischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Neben dem Jugendfischereischein ist für die Ausübung der Fischrei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Der Jugendfischereischein wird im Rahmen der persönlichen Vorsprache bei der Wohnsitzgemeinde bzw. Stadt ausgestellt.
Für die Erteilung werden benötigt:
- sog. Haftungsübernahme bzw. Einverständniserklärung der Eltern,
- gegebenenfalls Kinderausweis,
- 2 Passfotos.
Gebühren
Jugendfischereischein 5,00 Euro
(zuzügl. Fischereiabgabe.)
Ihr Ansprechpartner
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102