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Teaser Fischereiprüfung

Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht künftig die Möglichkeit, an einem Nachholtermin (Wiederholungsprüfung siehe Nr. 8 u. 10) teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni.
Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen. Die Informationen unter den folgenden 12 Punkten sollen Sie sicher zum Fischerprüfungszeugnis und damit zum Fischereischein führen.

Wie erreichen Sie das Institut für Fischerei?

Anmeldung zur Hauptprüfung

Online-Anmeldung

Über www.fischerpruefung-bayern.de oder www.lfl.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung) können Sie die Online-Anmeldung und nähere Informationen aufrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschließlich 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres eingeben und an die Prüfungsbehörde übermitteln. Bitte beachten und befolgen Sie die Hinweise sorgfältig, die während der Eingabe auf dem Bildschirm erscheinen und drucken Sie am Ende Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung aus.
Anmeldung per Post
Das Anmeldeformular ist an das für Ihren Wohnlandkreis/Wohnort zuständige Landwirtschaftsamt (im folgenden Text LWA) zu senden.
Das Anmeldeformular und die Adresse des zuständigen LWA erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder Sie drucken es selbst unter den oben genannten Internet-Adressen aus. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. Das Formular muss vollständig und leserlich (Druckbuchstaben) ausgefüllt werden und nachweislich (am besten per Einschreiben) bis spätestens 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres zur Post gegeben werden. Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung wird Ihnen vom LWA zugesandt.
Welche Anmeldungen werden nicht angenommen?
Verspätete, unvollständige und Anmeldungen von Personen, die am Prüfungstag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zurückgewiesen werden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 AVFiG).
Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten
Ist Ihre Anschrift fehlerhaft oder unvollständig, kann dies zu Problemen bei der Zustellung Ihres Ladungsschreibens sowie Prüfungsergebnisses führen. Weichen Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname oder Geburtsdatum) auf dem Prüfungszeugnis von den Daten auf Ihrem Personalausweis bzw. im Melderegister ab, kann die zuständige Gemeinde später keinen Fischereischein ausstellen.Teilen Sie deshalb Änderungen oder Korrekturen Ihrer persönlichen Daten dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet).

Prüfungsgebühr

Für die Begleichung der Prüfungsgebühr von 26 Euro bis spätestens 15. Dezember (Ausschlussfrist) gibt es nur die Möglichkeit der Überweisung entsprechend den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung (siehe 1.1 und 1.2).
Sie haben Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung verloren:
Bei Verlust Ihrer Anmeldebestätigung und Rechung drucken Sie entweder mit Ihrer persönlichen Kennung selber eine Zweitschrift aus dem Internet (siehe Nr. 4) oder Sie fordern schriftlich eine Zweitschrift beim zuständigen LWA an. 2.2    Wichtige Informationen zur Zahlung der Prüfungsgebühr
Überweisen Sie die Prüfungsgebühr genau nach den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung mit Überweisungsformular oder über Online-Banking. Wenn Sie die Anleitung nicht genau befolgen, laufen Sie Gefahr, dass die Prüfungsgebühr nicht auf Ihre Anmeldung bezogen verbucht werden kann und zurück überwiesen wird.
Nur wenn die Zahlung der Prüfungsgebühr fristgerecht (15. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres = letzter Buchungstag!) und zugeordnet zu Ihren Anmeldedaten auf dem angegebenen Konto verbucht ist, können Sie an der Fischerprüfung des nächsten Jahres teilnehmen!
Bitte bewahren Sie den von Ihrer Bank quittierten Einzahlungsbeleg, Kontoauszug oder Ausdruck Ihrer Online-Banküberweisung als Nachweis Ihrer fristgerechten Einzahlung auf.

Fristen

Die Prüfungsbehörde hat keine Möglichkeit nach Ablauf der Ausschlussfristen (siehe Nr. 1 und 2) verspätete Anmeldungen oder Zahlungen zu berücksichtigen. Dies trifft auch dann zu, wenn die Einzahlung der Prüfungsgebühr aufgrund eines Fehlers auf dem Überweisungsauftrag, eines Bankirrtums oder aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht fristgerecht eingeht. Bei verspäteter Anmeldung und/oder verspätetem Zahlungseingang ist die Zulassung zur Haupt-oder Wiederholungsprüfung nicht möglich. Die Gebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet und auch nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet (siehe Nr. 7). Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder Prüfungsbewerber gleich behandelt wird.

Online-Zugang zur Datenbank

Sobald Sie Online angemeldet sind, können Sie mit Ihrer persönlichen Kennung bestehend aus Teilnehmernummer - Geburtsdatum - Familienname - Vorname folgende personenbezogene Informationen in der Datenbank den Ihre Person betreffenden Bereich in der Datenbank Fischerprüfung online abfragen sowie diverse Ausdrucke erstellen:
Den Bearbeitungsstand Ihres Anmeldeverfahrens feststellen (z. B. Anmeldedaten, Zahlungseingang der Prüfungsgebühr, Einteilung in ein Prüfungslokal).
Zweitschriften drucken (z. B. von Anmeldebestätigung und Rechnung).
Musterbriefvorlagen ausdrucken (z. B. für Abmeldung von der Prüfung, Antrag auf Dolmetscher oder Lesehilfe, Antrag auf Wechsel des Prüfungslandkreises, Mitteilung an Prüfungsbehörde zur Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten).
Überprüfen Sie auf jeden Fall Online rechtzeitig vor dem 15. Dezember Ihren Bearbeitungsstand!
Nur wenn Sie dort den Vermerk "Gebühr bezahlt, zur Prüfung einzuteilen" finden, konnte die Zahlung korrekt verbucht werden. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei (siehe Nr.12).

Vorbereitungslehrgang
Lehrgangspflicht

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen (Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung). Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie dem Ausbildungsplan. Sie finden den Plan unter www.lfl.bayern.de(Fischerei, Staatliche Fischerprüfung). Bewerber, die vor Prüfungsbeginn den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Ausbildungsnachweis mit Bestätigung des Kursleiters) nicht vorlegen können, werden zur Prüfung nicht zugelassen (§ 3 Abs. 3 und 4 AVFiG).
Anmeldung zum Lehrgang
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Suchen Sie sich einen für Sie von den Unterrichtszeiten und dem Veranstaltungsort geeigneten Vorbereitungslehrgang aus und melden Sie sich beim Anbieter dieses Lehrgangs an. Eine Liste der Vorbereitungslehrgänge finden Sie unter www.lfl.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).
Lehrgangsteilnahme, Lernen des Prüfungsstoffes
Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf die Prüfungsgebiete
1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
5. Einschlägige Rechtsvorschriften
und die
* praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
* praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische
erstrecken und mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) dauern. Die meisten Lehrgänge bieten Ihnen ein deutlich höheres Angebot an Unterrichtsstunden. Unsere Empfehlung:
Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden. Bei komplettem Lehrgangsbesuch, verbunden mit Heimstudium Ihrer Arbeitsbücher zum Lehr- und Prüfungsstoff und Tests Ihres Wissens durch Beantwortung von Fragen, die so oder ähnlich in der Prüfung auf Sie zukommen können, sollten Sie beim ersten Anlauf zu den erfolgreichen Prüfungsabsolventen gehören.

Prüfungslokal, Einladung zur Prüfung

Prüfungslokal

Das Prüfungslokal, in das Sie eingeteilt werden, befindet sich in der Regel in Ihrem Wohnlandkreis, bei kreisfreien Städten im Stadtgebiet. Wenn Sie die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen wollen, teilen Sie bitte dem für Sie zuständigen LWA schriftlich bis spätestens 10. Januar den gewünschten Landkreis in Bayern mit, in dem sie die Prüfung ablegen wollen (Briefvorlage im Internet).
Falls Sie nach dem 10. Januar aus triftigem Grund die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen können, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an das für Sie zuständige LWA (Briefvorlage im Internet).
Einladung zur Prüfung
Sie erhalten ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin ein Einladungsschreiben. Dieses enthält neben Hinweisen zur Prüfung genaue Angaben zu Ihrem Prüfungslokal und zum Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit).
Die Einladung wird an Ihre Postanschrift versandt. Teilen Sie deshalb Änderungen der Postanschrift rechtzeitig dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet ).
Die Einladung wird an Ihre Postanschrift versandt. Falls Ihnen zwei Wochen vor der Prüfung keine Ladung zur Prüfung zugestellt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an das zuständige LWA oder das Institut für Fischerei.

Rücktritt - Nichtteilnahme an der Prüfung

Teilnehmer, die sich schriftlich von der Hauptprüfung abgemeldet haben (Briefvorlage zum Rücktritt im Internet) oder die aus verschiedenen Gründen am Tag der Hauptprüfung verhindert sind, haben die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen (siehe Nr. 10).
Rückerstattung der Prüfungsgebühr
Die Erstattung der Prüfungsgebühr kann nur verlangen, wer infolge einer unrichtigen Sachbehandlung durch die Prüfungsbehörde (Institut für Fischerei oder LWA) an der Prüfung nicht teilnehmen konnte (§ 4 Abs. 2 AVFiG). Eine Erstattung der Prüfungsgebühr aus anderen Gründen ist nicht möglich.

Haupt- und Wiederholungsprüfung

Ist Ihre Anschrift fehlerhaft oder unvollständig, kann dies zu Problemen bei der Zustellung Ihres Prüfungsergebnisses führen. Weichen Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname oder Geburtsdatum) auf dem Prüfungszeugnis von den Daten auf Ihrem Personalausweis bzw. im Melderegister ab, kann Ihnen die zuständige Gemeinde keinen Fischereischein ausstellen.
Teilen Sie deshalb Änderungen oder Korrekturen Ihrer persönlichen Daten dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet).
Was müssen Sie zur Prüfung mitbringen?
Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:
* amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
* bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
* Ihr Ladungsschreiben
* den Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
* Bleistift 2 B und Radiergummi
Was müssen Sie bei der Prüfung beachten?
Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Prüfungsbogens genau. Am Ende der Prüfung geben Sie die vollständig ausgefüllte letzte Seite des Prüfungsbogens (Prüfungsbeleg mit den von Ihnen gekennzeichneten Antworten zu den 60 Fragen) beim Prüfungspersonal ab. Sie dürfen während der Prüfung keine Fühlung mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3 AVFiG). Nehmen Sie deshalb am Besten unerlaubte Hilfsmittel nicht mit zur Prüfung und auf keinen Fall mit in den Prüfungsraum.
Wie wird geprüft?
Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten (siehe 5.3) zu beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind (§ 7 Abs. 1 AVFiG).

Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen 3 - 5 Wochen nach der Prüfung vom Institut für Fischerei zugesandt.
* Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Die erzielte Punktzahl wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mitgeteilt. Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid über das Prüfungsergebnis mit Angaben der Fehlerzahl bezogen auf die Prüfungsgebiete.
* Aus Gründen des Datenschutzes darf Ihnen das Prüfungsergebnis telefonisch nicht mitgeteilt werden.
* Falls Sie 5 Wochen nach der Prüfung noch keine schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei.
Prüfung nicht bestanden     Sollten Sie die Hauptprüfung nicht bestanden haben, so haben Sie die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.

Wiederholungsprüfung

Wiederholungsprüfung desselben Jahres
Personen, die ordnungsgemäß zur Hauptprüfung 2005 angemeldet waren (Anmeldung + fristgerechte Einzahlung) aber nicht zur Prüfung erscheinen konnten oder diese nicht bestanden haben, können an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen. Nach fristgerechtem Eingang der Gebühr von 26 Euro zum 02. Mai (Ausschlussfrist) sind Sie verbindlich angemeldet. Etwa vier Wochen vor der Wiederholungsprüfung erhalten Sie ein Ladungsschreiben mit dem Hinweis Ihres Prüfungslokals. Bitte beachten Sie, dass für die Wiederholungsprüfung je Regierungsbezirk nur ein bis zwei Lokale zur Verfügung stehen und das damit eine längere Anreisezeit verbunden sein kann. Ein Prüfungslokalwechsel ist nicht möglich.

Zuständigkeiten, Informationen

Das Landwirtschaftsamt (LWA) ist als Anmeldebehörde und örtliche Prüfungsbehörde für Folgendes zuständig:
* Entgegennahme und Bearbeitung der schriftlichen Anmeldungen zur Prüfung.  * Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Prüfungserleichterung (Zulassung eines Dolmetschers oder einer Lesehilfe) und von Anträgen auf Ablegung der Prüfung außerhalb des Wohnlandkreises.
* Richtigstellung der persönlichen Daten des Bewerbers (notwendige Änderungen/Korrekturen sind dem Amt schriftlich vom Prüfungsbewerber mitzuteilen).
* Durchführung der Prüfung für den Zuständigkeitsbereich (Festlegung der Prüfungsräume, Einteilung und Einladung der Bewerber zur Prüfung, Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber bei Einlass in das Prüfungslokal, Abnahme und Beaufsichtigung der Prüfung, Übermittlung der Prüfungsunterlagen an das Institut für Fischerei). Wie erreichen Sie Ihr zuständiges Landwirtschaftsamt (LWA)? Adresse, Telefonnummer, Telefaxanschluss und E-Mail des für Sie zuständigen LWA sind auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung aufgedruckt.
Das Institut für Fischerei ist zentrale Prüfungsbehörde und im Rahmen der Prüfung 2005 für Folgendes zuständig:
* Landeseinheitliche Festlegung des Anmeldeverfahrens zur Staatlichen Fischerprüfung und des Verfahrens zur Zahlung der Prüfungsgebühr.
* Überprüfung des Zahlungseingangs der Prüfungsgebühr; Rücküberweisung von Prüfungsgebühren die keinem Prüfungsbewerber zuzuordnen sind; Ausschluss der Bewerber vom weiteren Prüfungsverfahren deren Zahlung der Prüfungsgebühr nicht fristgerecht eingezahlt worden ist.
* Erstellung des landeseinheitlichen Prüfungsbogens und Zuleitung der benötigten Prüfungsbögen an die örtlichen Prüfungsbehörden (LWA).
* Erstellung und Versand der Ladungsschreiben an die Prüfungsbewerber.
* Zentrale Auswertung der Prüfungsbelege und Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die Bewerber (Zusendung Prüfungszeugnis bzw. Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung).
* Bearbeitung von Fragen zur Zahlung der Prüfungsgebühr und zum Prüfungsergebnis.
* Bearbeitung von fischereifachlichen Fragen und Fragen zur Fischerprüfung mit überregionaler oder landesweiter Bedeutung.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. übernimmt ab 2005 folgende Aufgaben:
* Abwicklung des Anmeldeverfahrens.
* Überprüfung des Zahlungseingangs der Prüfungsgebühr.
* Notwendige Korrekturen der persönlichen Daten der Bewerber.
* Organisation der Wiederholungsprüfung (Festlegung der Prüfungsräume).

Bayerische Landesanastalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Staatliche Fischerprüfung
Postfach 11 46

82301 Starnberg

Tel: 0 81 51 / 26 92 - 0, 130
Tel: 0 81 51 / 1 51 50
E-Mail: Fischerei@LFL.bayern.de
Internet: www.LfL.bayern.de

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Pechdellerstr. 1

82301 München

Tel: 0 89 / 64 27 26 - 0
E-Mail: Poststelle@LfL.bayern.de

Ihr Ansprechpartner

Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102

 

 

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