Vorsorgender Bodenschutz
Mit der Einführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) 1998
→ BBodSchG
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 1999
→ BBodSchV
und des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) 1999
→ http://www.umwelt-online.de/recht/boden/laender/by/bschg.htm
ist der Schutz von Böden und Bodenfunktionen gesetzlich geregelt. Die Unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig. Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist, die vielfältigen Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Böden sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt, denn Schad-stoffeinträge, Erosion, Verdichtung und Versiegelung verändern die Bodeneigen-schaften und beeinträchtigen damit die Bodenfunktionen.
Böden werden durch vielfältige Nutzungen wie Landwirtschaft, Verkehr, Bebauung und Industrie beansprucht. Mit diesen Nutzungen sind Gefahren und Belastungen für den Boden verbunden. „Stoffliche" (Schadstoffeinträge) unterscheiden sich von „nichtstofflichen" Belastungen (Versiegelung, Verdichtung, Erosion). Stoffliche Belastungen entstehen z.B. durch einen unsachgemäßen Umgang mit organischen und anorganischen Schadstoffen (z.B. Mineralöle, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle) in Form von Leckagen, Unfällen etc. sowie durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung von Abfällen.