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Teaser Inzidenz unter 150: Erste Lockerungen im Landkreis

25.05.2021

Ab Donnerstag Click&Meet im Landkreis möglich

Nachdem der Landkreis Coburg an fünf aufeinander folgenden Tagen den Inzidenzwert von 150 unterschritten hat, ist ab Donnerstag, 27. Mai wieder Click&Meet möglich.

Das heißt, dass Ladengeschäfte nach vorheriger Terminbuchung wieder öffnen dürfen. Dafür muss der Kunde allerdings ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist oder nachweisen, dass er vollständig geimpft (ab 15. Tag nach der abschließenden Impfung) bzw. genesen ist. Die Impfung kann durch den Impfpass oder eine Impfbescheinigung nachgewiesen werden. Genesene können sich mittels ihres positiven Laborergbenisses oder ihrer Isolationsbescheinigung ausweisen. Bei Genesenen muss die Infektion mit dem Coronavirus mindestens 28 Tage, aber maximal sechs Monate zurückliegen.
Zudem darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche sein.

Natürlich kann man Click & Meet nicht nur in Anspruch nehmen, wenn man ein negatives Testergebnis vorweisen kann, sondern auch, wenn man sich als vollständig geimpft (durch Impfpass oder Impfbescheinigung) oder als genesen (positives PCR-Laborergebnis, das max. 6 Monate, mind. aber 28 Tage alt ist) ausweisen kann.

Darüber hinaus ist – auch ohne negativen Coronatest – weiterhin die Abholung vorbestellter Waren (Click&Collect) zulässig.

Ferienbetreuung

Weil der Inzidenzwert im Landkreis Coburg an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem für den Schulunterricht maßgeblichen Schwellenwert von 165 liegt, gilt ab sofort:

Für die Betreuung von Vorschulkindern sowie für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern können die Betreuungseinrichtungen öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Schülerinnen und Schüler dürfen an Betreuungsangeboten nur teilnehmen, wenn sie auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind.

Hundeschulen unter Voraussetzungen geöffnet

Hundeschulen dürfen Unterricht abhalten, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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