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Teaser Was gilt im Landkreis Coburg?

07.03.2021 | Welche Regelungen gelten im Coburger Land?

Nach der jüngsten, der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. ByIfSMV) sind viele Corona bedingte Maßnahmen vom Inzidenzwert abhängig. So gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von unter 50 andere Regelungen als in solchen mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 oder solchen mit einer Inzidenz über 100.

Der aktuelle Inzidenzwert des Landkreises Coburg liegt bei 63,4 (Stand 7.März 2021). Somit gelten für den Landkreis Coburg die Maßnahmen der 12. BayIfSMV für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100.

Was gilt also im Landkreis Coburg aktuell? Ein Überblick:


Keine Ausgangsbeschränkungen:

  • Es gibt keine Ausgangsbeschränkungen mehr, d. h. die eigene Wohnung kann jederzeit wieder ohne triftigen Grund verlassen werden

Kontakte:

  • Der gemeinsame Aufenthalt ist gestattet mit Angehörigen eines Hausstands und eines weiteren Hausstands, max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet)

Sport:

  • Sport ist nur kontaktfrei, unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (max. zwei Haushalte mit max. 5 Personen) oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren, erlaubt
  • Die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel mit den vorgenannten Voraussetzungen möglich

Handel:

  • Geöffnet/erlaubt sind: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel
  • Friseure sind bereits wieder geöffnet. Im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang dürfen auch nichtmedizinische Fuß-, Nagel-, Hand- und Gesichtspflege angeboten werden

Click&Meet:

  • Die Öffnung von Ladengeschäften ist möglich für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum
  • Max. darf ein Kunde auf je 40 qm der Verkaufsfläche kommen
  • Die Kontaktdaten müssen erhoben werden

Schule & Kitas:

  • An einigen Schulen, darunter Grundschulen, findet bereits seit 22. Februar wieder Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Ab 15.03. findet an allen Schulen wieder Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, ansonsten Wechselunterricht
  • Das Landratsamt bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung; die Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche ab Montag
  • Ab 15.03. können Kitas öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb)

Bildung & Freizeit:

  • Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden
  • Praktischer und theoretischer Fahrschulunterricht ist erlaubt
  • Büchereien, Bibliotheken und Archive können geöffnet werden
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayer. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung wieder öffnen

Zu den vorgenannten Regelungen gelten die jeweils dazu erlassenen Bestimmungen.

Leerraum - nicht löschen!!!

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