Das Coburger Land ...
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Teaser Antragstellung für systemrelevante Pendler

15.02.2021 | Die Grenzen nach Tirol und nach Tschechien sind weitgehend geschlossen. Ausnahmen soll es für Pendler geben, die in ihrem Beruf oder mit ihrem Unternehmen für die Gesellschaft als systemrelevant gelten.

Die Entscheidung darüber trifft für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Landkreis Coburg das Landratsamt. Arbeitgeber bzw. Betriebe aus dem Landkreis Coburg, die Mitarbeiter aus Tschechien oder Tirol beschäftigen, können dazu beim Landratsamt Coburg einen Antrag für ihre jeweiligen Mitarbeiter stellen.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier!

Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags wird das Landratsamt die jeweils erforderliche Bescheinigung ggf. ausstellen oder auch verweigern.

Ein Arbeitsvertrag reicht als Nachweis bei den Grenzkontrollen ab Mittwoch nicht mehr aus.

Von den aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet ab 14.02.2021 geltenden Einreisebeschränkungen können nach dem Bundesministerium des
Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden. Bei der Zulassung von Grenzgängern nach diesem Verfahren handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, bei der die Landratsämter angehalten sind, die Benennung systemrelevanter Betriebe und Tätigkeit restriktiv auszulegen. Es geht also um die Personen aus Tschechien bzw. Tirol, die in der Coburger Wirtschaft tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben benötigt werden.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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