02.02.2021 | Aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern hat das Bayerische Umweltministerium am 29.01.2021 veranlasst, zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit anzuordnen.
Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29.01.2021 einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt.
Erforderliche Maßnahmen wurden durch das Landratsamt Coburg mittels Allgemeinverfügung am 01.02.2021 bekannt gegeben und gelten seit dem 02.02.2021.
Darin werden konkrete Biosicherheitsmaßnahmen geregelt, wie z.B. die Sicherung von Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion, das Füttern und Tränken von Geflügel an Stellen, welche für Wildvögel nicht zugänglich sind sowie ein landkreisweites allgemeines Fütterungsverbot von Wildvögeln.
Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde von vermehrt tot aufgefundenen Wildvögeln, insbesondere von Wasservögeln (Gänse, Enten, Schwäne, Möwen) dem Veterinäramt gemeldet werden.
Die für den Landkreis Coburg geltende Allgemeinverfügung und weitere Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter „Geflügelpest - Aviäre Influenza".