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Teaser 15-km-Regelung aufgehoben

25.01.2021 - Landkreis liegt sieben Tage in Folge unter einer Inzidenz von 200

15-Kilometer-Regelung

Der Inzidenzwert des Landkreises Coburg liegt seit sieben Tagen in Folge unter 200.
Das bedeutet, dass die 15-Kilometer-Regelung aufgehoben werden kann.

Waren touristische Ausflüge – darunter auch Sport und Bewegung – bislang nur in einem Umkreis von 15 Kilometern ab der jeweiligen Gemeindegrenze erlaubt, so sind diese nun wieder für Personen, die im Landkreis Coburg wohnen, generell möglich.

Der gesunkene Inzidenzwert ist allerdings kein Grund, die Corona-Situation im Landkreis Coburg auf die leichte Schulter zu nehmen, appelliert Landrat Sebastian Straubel an die Bürgerinnen und Bürger: „Nach wie vor liegt der Inzidenzwert im dreistelligen Bereich und das ist zu hoch. Jede Infektion ist eine zu viel. Nach wie vor haben wir leider auch viel zu viele Todesfälle an und mit Corona zu verzeichnen. Es gilt also weiterhin, uns und insbesondere die älteren und vorerkrankten Mitbürger zu schützen. Bitte seien Sie also weiter vorsichtig, beschränken Sie Ihre Kontakte auf das absolut nötige Minimum und vermeiden Sie auch weiterhin bekannte Ausflugsziele. Das Virus verbreitet sich nicht von selbst, sondern von Mensch zu Mensch. Wir tragen es also spazieren. Das heißt, um es einzudämmen, bleibt uns nur das Einschränken unserer Kontakte. Wenn Sie also Ausflüge unternehmen, Sport im Freien betreiben, dann tun Sie das bitte möglichst alleine oder höchstens mit einer weiteren Person."

Alkoholverbot und Maskenpflicht

Festgehalten wird – aufgrund des mit Alkoholkonsum einhergehenden Risikos einer
Missachtung der Infektionsschutzregeln – weiterhin an dem Alkoholverbot sowie an der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die gilt in folgenden Bereichen im Landkreis Coburg:

Bad Rodach:
• Marktplatz von Herrengasse 1 bis Einmündung Alexandrinenstraße/Wallgasse und Hildburghäuser Straße Einmündung Neugasse bis Coburger Straße Einmündung Fahrstraße
• Bahnsteig am Bahnhof
• Kurpark

Neustadt b.Coburg:
• Fußgängerzone Markplatz

Rödental:
• Parkdeck mit Tiefgarage Rathausstraße
• Parkdeck mit Tiefgarage Mecklenburger Straße
• Parkplatz Gnaileser Straße
• Parkplatz Bürgermeister Ferdinand-Fischer-Straße
• Parkplatz Rathausstraße/Hallenbad
• Tiefgarage Bürgerplatz 2

Seßlach:
• Maximiliansplatz
• Kirchplatz

Sonnefeld:
• Domänenplatz

 

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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