Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Übersicht über 15-Kilometer-Radien im Coburger Land

18.01.2021 | Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen gilt im Coburger Land die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Heißt, touristische Ausflüge sind nur in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt.

Wohin darf ich dann jetzt eigentlich noch zum Spazierengehen, Joggen, Schlittenfahren, etc., fragen sich seitdem viele Bürgerinnen und Bürger.

Maßgeblich für die Berechnung der 15 Kilometer sind jeweils die Gemeindegrenzen.
Um einen Überblick zu geben, was der 15-Kilometer-Radius für die einzelnen Städte und Gemeinden im Coburger Land konkret bedeutet und ab wann dieser Radius überschritten wird, war es ein Anliegen von Landrat Sebastian Straubel, den Bürgerinnen und Bürgern im Coburger Land eine weitere Hilfestellung an die Hand zu geben. „Ich weiß, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern mit immer neuen Regeln in diesen Tagen und Wochen viel abverlangt wird. Deshalb machen wir uns ständig Gedanken, wie wir es den Menschen mit guter Information und entsprechenden Angeboten etwas leichter machen können, diese so wichtigen Regeln, die einzig der Eindämmung des Coronavirus und damit unserer Gesundheit dienen, einzuhalten."
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisentwicklung am Landratsamt Coburg haben zur Einhaltung des 15-Kilometer-Radius ein solches Angebot geschaffen: Sie haben für jede einzelne Stadt/Gemeinde im Coburger Land eine Karte erstellt, in der der jeweilige 15-Kilometer-Radius ab Stadt-/Gemeindegrenze eingezeichnet ist. So können die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick erkennen, wo der 15-Kilometer-Radius ihrer Stadt/Gemeinde endet.

Ein Klick führt Sie zu den jeweiligen Karten.

Das Verlassen dieser jeweiligen 15-Kilometer-Radien ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Solche sind beispielsweise Einkäufe, Arbeit, Fahrt zum Lebenspartner. Keine triftigen Gründe für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius sind hingegen Sport und Bewegung. Dies zählt zu touristischen Ausflügen.

Diese 15-Kilometer-Regel ist erforderlich, um die Mobilität aus Gebieten mit besonders hoher Inzidenz heraus einzuschränken und auf diese Weise eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu unterbinden.

Der Inzidenzwert des Landkreises Coburg liegt zwar seit heute (Stand 18.01.2021) unter der 200er-Grenze. Allerdings muss dieser sieben Tage in Folge unter 200 liegen, damit die 15-Kilometer-Regel aufgehoben werden könnte.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

E-Mail schreiben

Sicheres Kontaktformular

Ehrenamtskarte

Der Landkreis Coburg
würdigt freiwilliges Engagement.

Ehrenamtskarte