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Teaser Corona-Ampel steht im Landkreis Coburg auf Rot

24.10.2020 | Der Landkreis Coburg hat die Stufe Rot der bayerischen Corona-Ampel erreicht.
Mit 45 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohner liegt der Inzidenzwert des Landkreises Coburg nun bei 51,87

Laut der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) treten damit ab Mitternacht folgende Bestimmungen in Kraft:

Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem

  • an Schulen aller Jahrgangsstufen – auch am Platz!
  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • in der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen und am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
  • am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Der Kontakt zu anderen Personen beschränkt sich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen

  • im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken
  • bei privaten Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung, d. h. auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden

Für die Gastronomie im Landkreis Coburg bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „rot" der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Darüber hinaus empfehlen Gesundheitsamt und Landratsamt Coburg, besonders vorsichtig beim Kontakt mit sogenannten Risikogruppen zu sein, wie z. B. beim Besuch in Pflege- und Seniorenheimen. Insbesondere ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen sind besonders gefährdet, deshalb sollten Besuche zum Beispiel in Senioren- und Pflegeheimen bestenfalls nur einzeln, nach gründlicher Überlegung und unter Einhaltung der grundsätzlichen Hygieneregeln (AHA-Regeln) erfolgen.

„Das Infektionsgeschehen erfordert weiterhin eine hohe Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir Infektionsketten unterbrechen und das Virus eindämmen. Bitte helfen Sie weiter alle mit: Seien Sie vorsichtig, halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie wenn möglich Mundschutz und überdenken Sie bitte bei jeder Tätigkeit, bei der Sie Kontakt zu mehreren Personen haben, ob diese wirklich dringend erforderlich ist", bittet Landrat Sebastian Straubel die Bevölkerung um Mithilfe.

Die oben genannten Beschränkungen ändern sich erst dann, wenn der Landkreis Coburg sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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