Überbrückungshilfe III
Alle Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro, die von den am 16.12.2020 beschlossenen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, können bis Ende Juni 2021 Überbrückungshilfe III beantragen. Erstattungsfähig sind Fixkosten, wie Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe")
Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder die temporäre Schließung („Lockdown light") einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Ein¬richtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe"), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Anträge auf Novemberhilfe können ab sofort und bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Alle relevanten Informationen zur Novemberhilfe sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier.
Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Der Bund hat mittlerweile die Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Alle relevanten Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.
Liquiditätshilfen (Darlehen)
Liquiditätshilfen der LfA
Zur Bewältigung der Corona-Krise und Schaffung der Liquidität stellt die LfA-Förderbank Bayern derzeit einige praktikable LfA-Kredite mit Sonderkonditionen zur Verfügung.
Alle relevanten Informationen zu den Förderprogrammen der LfA finden Sie hier.
Liquiditätshilfen der KfW
Auch die KfW-Bank hat zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe in der Corona-Krise ein Sonderprogramm mit angepassten Förderbedingungen entwickelt.
Alle relevanten Informationen zu den KfW-Corona-Hilfen finden Sie hier.