Sitzung: 25.04.2024 Kreis- und Strategieausschuss
Berichterstatter: Christian Kern
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 035/2024
Beschlussvorschlag
Die Änderung bei § 4 der Haushaltssatzung 2024 wird
gebilligt.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wir hiermit festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2024 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt
Nach Art. 57 LKrO
hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen
und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes,
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und
Verpflichtungsermächtigungen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.
Am 14.03.2024 beschloss der Kreistag die Haushaltssatzung für das Jahr 2024. Allerdings ergaben sich nach erneuter Prüfung bei der Übersicht (Verpflichtungsermächtigungen die voraussichtig fällig werden Ausgaben) Änderungen.
Verpflichtungsermächtigungen sind bei folgenden Haushaltsstellen (HHSt.) veranschlagt:
HHSt. |
Bezeichnung |
2025 |
2026 |
2027 |
|
€ |
€ |
€ |
|
1.1300.9820 |
Investitionszuweisungen an Gemeinden
und Gemeindeverbände |
665.000 € |
395.000 € |
|
1.6500.9501 |
Tiefbaumaßnahme,
Deckenneubau an verschiedenen Kreisstraßen |
500.000 € |
500.000 € |
500.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt im Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 somit 2.560.000 €. Dieser Betrag ist unter § 4 der Haushaltssatzung festzusetzen.
In der beschlossenen Haushaltssatzung waren unter § 4 lediglich 1.450.000 € festgesetzt.
Die übrigen
Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 bleiben gegenüber der am 14.03.2024
beschlossenen Satzung unverändert.