Kindergeld
Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Sind die Kinder arbeitslos oder in Ausbildung, verlängert sich die Auszahlung bis zum 21. bzw. 25. Lebensjahr. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Mehr dazu im Familienwegweiser.
Hier geht es zur Kindergeldbeantragung bei der Bundesagentur für Arbeit.