Das Coburger Land ...
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Teaser Bauen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Teilungserklärungen nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

    Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt.


    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag; zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Antragsformular gefertigt, welches Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen können:

    Ihre Ansprechpartner:


    Ramona Weidner
    Telefon 09561 514-4103
    Gemeinden: Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach

    Larissa Moritz
    Telefon 09561 514-4109
    Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Grub a. Forst, Lautertal, Meeder, Niederfüllbach, Weitramsdorf

    Lydia Zeller
    Telefon 09561 514-4105
    Gemeinden: Bad Rodach, Sonnefeld

    Nele Ethner
    Telefon 09561 514-4107
    Gemeinden: Dörfles-Esbach, Rödental, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg

  • Baugenehmigung

    Bestimmte Bauvorhaben bedürfen der Genehmigung. Hierzu beraten wir Sie gerne. Empfehlenswert ist es auch bereits vorab mit Ihrer zuständigen Gemeinde und den Nachbarn Kontakt aufzunehmen.


    Bezüglich der Fördermöglichkeiten erhalten Sie die entsprechenden Informationen von unserem Fachbereich 21 – Wohnraumförderung.


    Der Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI) enthält ein umfangreiches Informationsangebot zu baurechtlichen Fragen. Sämtliche Antragsformulare, Gesetze und Bauverordnungen werden dort ständig aktualisiert. Um Ihnen die Navigation durch das Baurecht zu erleichtern, verlinken wir bei entsprechenden Themen direkt zur Homepage des StMI.

    Mit dem Baugenehmigungsbescheid werden Ihnen die Baubeginnsanzeige und die Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung (Fertigstellungsanzeige) zugesandt. Diese sind vor Beginn der Baumaßnahme bzw. nach Fertigstellung ausgefüllt und unterschrieben zu übermitteln.

    Ihre Ansprechpartner:


    Für rechtliche Fragen:


    Ramona Weidner
    Telefon 09561 514-4103
    Gemeinden: Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Seßlach

    Larissa Moritz
    Telefon 09561 514-4109
    Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Grub a. Forst, Lautertal, Meeder, Niederfüllbach, Weitramsdorf

    Lydia Zeller
    Telefon 09561 514-4105
    Gemeinden: Bad Rodach, Sonnefeld

    Nele Ethner
    Telefon 09561 514-4107
    Gemeinden: Dörfles-Esbach, Rödental, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg


    Für fachtechnische Fragen:


    Alexander Grau

    Telefon 09561 514-4106
    Gemeinden: Ahorn, Bad Rodach, Großheirath, Itzgrund, Lautertal, Meeder, Weitramsdorf

    Marion Wallenstein

    Telefon 09561 514-4108
    Gemeinden: Ebersdorf b. Coburg, Rödental

    Armin Stößel

    Telefon 09561 514-4110
    Gemeinden: Dörfles-Esbach, Grub a. Forst, Niederfüllbach, Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg

    Für bauaufsichtliche Angelegenheiten:

    Lydia Zeller
    Telefon 09561 514-4105
    Gemeinden: Ahorn, Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Ebersdorf b. Coburg, Großheirath, Grub a. Forst, Itzgrund, Lautertal, Niederfüllbach, Rödental, Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen b. Coburg, Weitramsdorf

    Larissa Moritz
    Telefon 09561 514-4109
    Gemeinde: Meeder

    Für Fragen zur Bauleitplanung:

    Ralf Mahr
    Telefon 09561 514-4100

  • Denkmalschutz

    Denkmalschutz

    Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Baugeschichte in der Gegenwart und der Zukunft sichtbar und erlebbar zu machen, traditionelle Bauwerke zu sichern und zu erhalten sowie neue Nutzungsmöglichkeiten zu suchen. Der Gesetzgeber hat mit dem Denkmalschutzgesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, die diese Aufgaben absichert und unterstützt. Dazu  wurde beim Landratsamt die Untere Denkmalschutzbehörde eingerichtet, die sich der fachlichen Beratung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Kreisheimatpflegers bedient.

    Es besteht Erlaubnispflicht für die Veränderung, Beseitigung oder das Verbringen von Denkmälern an einen anderen Ort. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in Bodendenkmäler eingreift oder wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt, wenn dies Auswirkungen auf Bestand und Erscheinungsbild eines Baudenkmales hat.

    Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt. Das Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz ist für den Antragsteller kostenfrei. Sind baurechtliche Genehmigungen erforderlich, schließen diese die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit ein.

    Ausführliche Hinweise finden Sie hier:

    Hinweise für Denkmaleigentümer, Förderung

    Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

    Antrag auf Grabungserlaubnis nach Art.7 Denkmalschutzgesetz (DSchG)

    Besitzen Sie ein Baudenkmal? – Hier können Sie nachschauen!

    Ihr Ansprechpartner:

    Ramona Weidner
    Telefon  09561 514-4103

    Armin Stößel
    Telefon  09561 514-4110

     

  • Grundstücksverkehrsgesetz

    Verkäufe für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bedürfen der Genehmigung. Die jeweiligen Kaufverträge werden von den Notaren dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Andrea Fischer
    Telefon 09561 514-4101

  • Gutachterausschuss für Wertermittlungen

    Gutachterausschuss für Wertermittlung

    Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen besteht beim Landratsamt Coburg ein Gutachterausschuss, der mit Fachleuten aus der Bauverwaltung und weiteren sachverständigen Personen besetzt ist.

    Für diesen Gutachterausschuss ist im Landratsamt eine Geschäftsstelle eingerichtet, die für Auskünfte zur Verfügung steht.

    Vorsitzende: Marion Wallenstein, Telefon 09561 514-4108

    Leiterin der Geschäftsstelle: Andrea Fischer, Telefon 09561 514-4101

    Dem Gutachterausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben.

    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (alle zwei Jahre)
    • Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken

    Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhält jedermann. Sie können bei o.g. Ansprechpartnern oder über das vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS), Boris-Bayern oder Bodenrichtwerte angefordert werden.

    Für Auskünfte zu Bodenrichtwerten und aus der Kaufpreissammlung können Gebühren zwischen 25 und 250,00 € erhoben werden.

     

    Ihre Ansprechpartner/innen:

    Andrea Fischer
    Telefon 09561/514 4101

    Stefan Dummert
    Telefon 09561 514-4104

    Marion Wallenstein
    Telefon 09561 514-4108

  • Straßenmeisterei

    Straßenmeisterei

    Die neue Straßenmeisterei befindet sich in der Wilhelm-Ruß-Straße, 96450 Coburg.

    Das zu unterhaltende Straßennetz umfasst 27 Kreisstraßen mit einer Länge von ca. 195 km und 79 Ingenieurbauwerken.

    Unterhalt

    Die Straßenmeisterei kontrolliert den Zustand der kreiseigenen Straßen, Brücken und Entwässerungsanlagen. Kleinere Instandsetzungen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten selbstständig ausgeführt. Bei diesen Arbeiten werden auch Fremdgeräte und -fahrzeuge angemietet. Größere Instandsetzungsmaßnahmen werden beschränkt öffentlich ausgeschrieben und an leistungsfähige Bauunternehmen vergeben.
    Das Abziehen von Banketten, Nachputzen der Straßenentwässerungsgräben, Reinigung von Durchlässen und Straßeneinläufen usw. sind weitere notwendige Aufgaben zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreisstraßen.

    Verkehrssicherungspflicht

    Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sorgt die Straßenmeisterei durch Pflege der Straßenausstattung. Mähen der Bankette, Säubern der Leitpfosten, Austausch von beschädigten Leiteinrichtungen und Beschilderungen sind nur einige der vielfältigen Aufgaben aus diesem Bereich. Auch die Freihaltung des Lichtraumprofils durch Pflege von Gehölzen und Bäumen auf Kreisgrund bzw. die Überwachung von Rückschnitten durch die Anlieger ist Aufgabe der Straßenmeisterei.
    Zur Verbesserung von kritischen Verkehrspunkten tragen regelmäßige Verkehrs-, Baum- und Bahnübergangsschauen bei, die in Zusammenarbeit mit der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei stattfinden.

    Winterdienst

    Der Landkreis Coburg hat zwei eigene Winterdienstfahrzeuge und setzt deshalb zusätzlich vier Lkw von Fuhrunternehmen ein. Ein Mitarbeiter kontrolliert nachts von 1:30 Uhr an die kritischen Stellen des Landkreises: Lange Berge, Prälax bei Sonnefeld und Raum Seßlach. Bei Bedarf wird per Telefon der Einsatz festgelegt. Ca. 30 Minuten nach Abruf sind alle benötigten Fahrzeuge auf den ihnen zugeteilten Straßenabschnitten im Einsatz.
    Mit der Verwendung von Feuchtsalz FS 30 (70% gekörnt, 30% Sole) im Streueinsatz wird die ausgebrachte Salzmenge reduziert und die Belastung der Umwelt drastisch verringert.

    Schadensmeldung Kreisstraße

    Sollten Sie einen Unfall haben, bei dem eine Kreisstraße oder die Ausstattung einer Kreisstraße (z. B. Verkehrszeichen, Leitpfosten) beschädigt wurde, melden Sie bitte den verursachten Schaden über das  Formular „Schadensmeldung Kreisstraße“ sofort an unsere Straßenmeisterei. Wir setzen uns dann mit Ihnen wegen der weiteren Abwicklung in Verbindung.

    Dateiname Dateigröße
    schadensmeldung_kreisstrasse.docx24 KB

    Ihre Ansprechpartner:

    Edelbert Schöpplein
    Telefon 09561 514-4310

  • Tiefbau

    Tiefbau

    Der Fachbereich Tiefbau befindet sich in der Wilhelm-Ruß-Straße, 96450 Coburg.

    Als Straßenbaulastträger und Fachbehörde ist der Fachbereich Tiefbau bei folgenden Maßnahmen am Verfahren mit beteiligt:

    • Baufachliche Stellungnahmen mit Bauüberwachung für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
    • Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren
    • Baufachliche Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen zu Dorferneuerungs- und Hochbaumaßnahmen sowie Flurbereinigungs- und Wasserrechtsverfahren

    Antrag für Aufgrabungen

    Wer eine Aufgrabung im Kreisstraßengrund zur Beseitigung von Störungen an bestehenden und genehmigten Leitungen vornehmen muss oder diese plant, braucht dazu die Zustimmung des Fachbereichs Tiefbau durch den Antrag für eine Aufgrabung.

    Dateiname Dateigröße
    antrag_fuer_aufgrabung.docx24 KB

    Antrag auf Sondernutzung

    Wer im Bereich von Kreisstraßen und / oder Kreisstraßengrundstücken Leitungen über- oder unterhalb der Kreisstraße, ob kreuzend oder parallel zur Kreisstraße neu verlegen möchte, braucht vor Ausführungsbeginn die Zustimmungen des Straßenbaulastträgers. Mit der Zustimmung durch den Fachbereich Tiefbau erhält der Beantragende einen Sondernutzungsvertrag für die Durchführung der Verlegung dieser geplanten Leitungen. Diese Genehmigung wird beantragt durch den Antrag auf Sondernutzung.

    Dateiname Dateigröße
    antrag_auf_sondernutzung.docx24 KB

    Ihre Ansprechpartner:

    Jürgen Alt
    Telefon 09561 514-4300

    Melanie Dressel
    Telefon 09561 514-4305

    Michael Dück
    Telefon 09561 514-4306

    Petra Misterek
    Telefon 09561 514-4308

    Patrick Mohr
    Telefon 09561 514-4302

    Sandra Klaus
    Telefon 09561 514-4301

    Christina Baumann
    Telefon 09561 514-4307

  • aktuelle Baumaßnahmen

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