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Teaser Unterhalt

Der Unterhalt für Kinder

Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt).

Das Jugendamt kann Ihr minderjähriges Kind als Beistand bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche kostenlos beraten und unterstützen.

Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.

Ermittlungsbogen zur Berechnung des Unterhalts

Das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter kann die Titulierung des Unterhaltsanspruches in vollstreckbarer Form verlangen. Ein Unterhaltstitel ist z.B. eine Jugendamtsurkunde (hier Link zu Beurkundungen), eine notarielle Verpflichtungserklärung oder eine gerichtliche Festsetzung in Form eines Vergleichs, Urteils, Beschlusses oder einer einstweiligen Anordnung.

Zahlt der Unterhaltsverpflichtete keinen Unterhalt, hat das minderjährige Kind unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterhaltsvorschussleistungen. 

Bei volljährigen Kindern wird grundsätzlich das Einkommen beider Elternteile zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Jeder Elternteil haftet anteilig für den Unterhalt des Kindes.

Auf den Unterhaltsbedarf werden Einkünfte des Kindes, auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen (gekürzt um ausbildungsbedingte Aufwendungen: Pauschale derzeit 90 EUR) angerechnet.

Junge Volljährige können sich in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vom Jugendamt beraten lassen.

Ihre Ansprechpartner (nach Wohnort des Kindes):

  Sachbearbeiter/in Telefon
Gemeinde Weidhausen, Untersiemau, Grub am Forst, Niederfüllbach Gabriela Wyglenda 09561 514-2226
Stadt Seßlach, Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn, Ebersdorf b. Cbg., Großheirath, Itzgrund, Lautertal Anne Richter 09561 514-2227
Gemeinde Dörfles-Esbach, Stadt Rödental, Meeder Nicole Schweizer 09561 514-2217
Stadt Neustadt b. Cbg., Bad Rodach Claudia Engelhardt 09561 514-2224

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