Kennzeichnung von Schweinen
Schweine sind im Ursprungsbetrieb vom Tierhalter spästestens nach dem Absetzen mit einer von der zuständigen Behörde oder von einer von dieser beauftragten Stelle ihm zugeteilten offenen Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen.
Die Ohrmarke muss folgende Angaben enthalten:
- "DE" für Deutschland,
- "CO" für den Landkreis bzw. die Stadt Coburg,
- die letzten sieben Zahlen der Balis-Nummer.
Bei der Größe der Ohrmarke ist die Größe der zu kennzeichnenden Tiere zu berücksichtigen.
Die Ohrmarken können ausschließlich beim
Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV)
Haydnstraße 11
80336 München
Tel. 089/544348-0
bestellt werden.
Verliert ein Tier o.g. Ohrmarke oder ist die Ohrmarkennummer unlesbar geworden, so hat der Tierhalter das Tier unverzüglich erneut zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sonja Hein
Tel. 09561 514-3103