Seit 01.01.2013 ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft. Eine grundlegende Neuerung bringt das Gesetz im Hinblick darauf, dass der Hauseigentümer nun zum Kehren, Messen und Überprüfung seiner Feuerstätten nicht mehr den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister beauftragen muss. Damit der von Hausbesitzer Beauftragte aber auch weiß, welche Arbeiten in dem Anwesen zu erledigen sind, gibt es den Feuerstättenbescheid, der zum 31.12.2012 jedem Hausbesitzer zugestellt worden ist. Darin sind dann alle Arbeiten, die in dem jeweiligen Anwesen auszuführen sind, mit den genauen Terminen für die Arbeiten aufgelistet.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an. Bei der Feuerstättenschau, bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes nimmt er öffentliche Aufgaben war.
Eine Liste der in Stadt- und Landkreis Coburg tätigen Kaminkehrer finden sie hier.
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Weitere Auskünfte zur Kehr- und Überprüfungspflicht, den Kehrbezirken und der Gebührenerhebung erteilt
Tina Rahmanovic
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