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Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge | 147 KB |
Verdienstbescheinigung | 86 KB |
Belastungen | 52 KB |
Hinweisblatt zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen | 28 KB |
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Wann habe ich Anspruch auf Übernahme der Gebühren?
Die Teilnahmebeiträge werden auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die (finanzielle) Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
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Welche Unterlagen werden zur Prüfung des Antrags benötigt?
Es muss eine Einkommensberechnung durchgeführt werden. Den Antrag mit Anlagen und das Hinweisblatt mit den vorzulegenden Unterlagen finden Sie oben zum Download.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Übernahme ist grundsätzlich ab dem Monat möglich, in dem der Antrag im Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren eingereicht wurde.
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Von wem werden die Kosten des Mittagessens übernommen?
Bei allen, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben (das sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII), werden die Kosten für das Mittagessen auf Antrag durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Den Antrag und weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter www.landkreis-coburg.de/buergerservice/formulare-antraege/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/
Bei denjenigen, die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket aber auf Übernahme der Teilnahmebeiträge haben, werden diese Kosten von der öffentlichen Jugendhilfe übernommen.
Es wird allerdings ein Eigenanteil von 1 € je Mahlzeit abgezogen.