Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Wichtige Infos aus dem Impfzentrum

23.06.2021

Zwischenstand aus dem Impfzentrum Coburg Stadt und Land

Wie ist der aktueller Stand bei den Impfungen?

Insbesondere durch die Zuweisung von Sonderkontingenten des Moderna-Impfstoffes konnten in der Region Coburg zuletzt gute Fortschritte erreicht werden und der Abschluss der Impfungen in der Priorisierungsstufe 3 steht kurz bevor.
Jede priorisierte Person sollte zumindest ein Impfangebot erhalten haben oder in Kürze erhalten. Auch wenn im Juli wieder viele Zweitimpfungen durchgeführt werden, gilt nun der Aufruf an alle Personen, die sich bisher noch nicht für eine Impfung registriert haben: Melden Sie sich jetzt im Portal des Freistaates Bayern an!

Aktuell können aber auch schon jetzt alle volljährigen Personen ohne Priorisierung kurzfristig einen Termin für eine AstraZeneca-Impfung erhalten. Die Zweitimpfung dazu kann bereits vier Wochen später erfolgen.
Dafür ist lediglich eine Anmeldung hier erforderlich.

Wie erfolgt die Impfung bei genesene Personen?

Frühestens sechs Monate nach Ende der Infektion ist eine Impfung möglich. Dazu muss man sich ebenso registrieren und einen Termin vereinbaren.
Bei Online-Terminbuchungen können allerdings ausschließlich Erst- und Zweittermin vereinbart werden, diese sind auch entsprechend anzunehmen. Da aber für bereits infizierte Personen lediglich ein Impftermin nötig ist, wird der Zweittermin im Nachgang durch das Personal im Impfzentrum entsprechend storniert.
Neben dem Impfpass und dem Personalausweis muss beim Impftermin unbedingt auch das Ergebnis des damals positiven PCR-Tests vorgelegt werden. Dies ist auch für den Nachweis einer vollständigen Immunisierung erforderlich.

Was passiert bei Terminabsagen?

Im Falle kurzfristiger Terminabsagen müssen, damit keine Impfdosen verfallen, kurzfristig weitere Personen aktiviert werden, die dann eine Impfung erhalten.
So besteht im Falle von Terminausfällen die Möglichkeit, kurzfristig für eine Impfung nachzurücken. Dazu kann man sich auf eine sogenannte „Reserveliste" aufnehmen lassen.
Hierzu ist die Erfassung der persönlichen Daten über ein Online- Formular erforderlich. Dieses finden Sie hier.

Ist nach der Impfung noch etwas zu beachten?

Zwischenzeitlich sind neben den niedergelassenen Ärzten auch die Betriebsärzte in die Impfkampagne eingebunden. Somit ergeben sich für impfwillige Personen mehrere Wege, eine Impfung zu erhalten.
Um die Terminierung der Impfwilligen so effizient wie möglich zu gestalten ist es deshalb wichtig, im Falle einer Impfung durch einen Haus- oder Betriebsarzt die Registrierung im Online- Account zu löschen. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Bei einer Impfung im Impfzentrum sollte in jedem Fall eine Information an die Ärzte gehen, bei denen man auf einer Liste vorgemerkt wurde.
Sofern mehrere Personen unter derselben E-Mail angemeldet wurden, sollte beim Löschvorgang „Person löschen" angeklickt werden. So haben andere unter der Mailadresse angemeldete und noch nicht geimpfte Personen die Möglichkeit, noch einen Termin zugewiesen zu bekommen. Sofern nur eine einzige Person unter der E-Mail-Adresse angemeldet ist bzw. alle darunter angemeldeten Personen bereits geimpft sind, sollte man „Daten und Account löschen" anklicken und dies dann durch Klicken auf „Ja, bitte löschen" bestätigen.

Wie erhält man den digitalen Impfpass?

Bei jeder neuen Impfung im Impfzentrum erhält man ab sofort direkt vor Ort den QR-Code für den digitalen Nachweis. Dies gilt erst seit dem 14.06.2021, vorher erstellte Dokumente dienen der Dokumentation, aber nicht als digitaler Nachweis.
Wer bereits vollständig geimpft wurde und im zentralen Regierungsportal BayImco über einen Account verfügt, soll ab Anfang Juli über seine Zugangsdaten den für den digitalen Impfpass erforderlichen QR-Code generieren können. Alternativ besteht die Möglichkeit, in den Apotheken das mit dem QR-Code versehene Impfzertifikat zu bekommen. Dafür muss man lediglich seine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass sowie seinen Ausweis vorlegen. Welche Apotheken diesen Service anbieten, kann man unter www.mein-apothekenmanager.de sehen.
Wer möchte, kann zum Beleg natürlich auch weiterhin seinen gelben Impfpass oder das gedruckte Impfzertifikat als Impfnachweis vorzeigen.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

E-Mail schreiben

Sicheres Kontaktformular

Ehrenamtskarte

Der Landkreis Coburg
würdigt freiwilliges Engagement.

Ehrenamtskarte