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Teaser Inzidenz unter 50 - weitere Lockerungen

08.06.2021 - Inzidenz unter 50

Da der Landkreis Coburg fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von 50 unterschritten hat, greifen ab Donnerstag, 10.Juni weitere Lockerungen.

• Testnachweise
Ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Test-/Impf- oder Genesenen-Nachweis) ist nicht mehr erforderlich, soweit nicht ausdrücklich anderes durch die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) angeordnet ist. So ist ein negativer Testnachweis nach wie vor beispielsweise für Schüler im Präsenzunterricht (2 Mal wöchentlich) notwendig.

• Kontaktbeschränkung
Treffen dürfen sich Personen aus verschiedenen Haushalten, maximal aber insgesamt zehn Personen.

• Veranstaltungen/Feiern
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis, wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zulässig, zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.

• Sport
Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet.

• Schulen
Es findet Präsenzunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittags- und Notbetreuung ist Schülerinnen und Schülern aber nur erlaubt, wenn sie zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis erbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

• Tagesbetreuungsangebote
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist zulässig (Regelbetrieb).

 

Leerraum - nicht löschen!!!

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