Das Coburger Land ...
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Teaser Landratsamt und Zweckverband Zulassungsstelle öffnen für den erweiterten Besucherverkehr

Das Landratsamt Coburg und der Zweckverband Zulassungsstelle sind ab sofort wieder erweitert für den Besucherverkehr geöffnet. Dies gilt auch für die Rathäuser in den Städten und Gemeinden des Landkreises. Weitere Informationen zu den Öffnungen und individuell geltenden Regelungen der Rathäuser und Gemeinden gibt es telefonisch oder auf deren jeweiligen Internetseiten.

Bevor Sie das Landratsamt oder ein Rathaus besuchen, ist jedoch die vorherige Vereinbarung eines persönlichen Termins erforderlich. Dazu nutzen Sie bitte die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme via Telefon, E-Mail oder über die Internetdienste unter die jeweiligen Websites der Rathäuser.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Behörden das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes Pflicht ist. Außerdem sind die Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort zu beachten. Vor Einlass in das Landratsamt erfolgen eine Abfrage des Anliegens und eine kurze Besuchererfassung.

In der Regel ist die persönliche Vorsprache nur von einer Person, bzw. in Begleitung einer Person des gleichen Haushaltes möglich. Ausnahmen z. B. für Dolmetscher, weitere Angehörige, etc. sind nur nach Absprache möglich.

Aufgrund der derzeitigen Belastung in den Fachbereich Gesundheitswesen und Öffentliche Sicherheit und Ordnung und dem erforderlichen erhöhten Personalaufwand dort, bitten wir um Verständnis, dass es in verschiedenen Bereichen des Landratsamtes zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen kann.

Das Landratsamt Coburg ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar:

Montag und Dienstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr

Für die Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg ist es aktuell nicht erforderlich bzw. möglich Termine zu vereinbaren.
Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind:

Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr

Der Zugang zur Zulassungsstelle wird vorübergehend über einen Sicherheitsdienst gesteuert. Aufgrund erforderlicher organisatorischer Maßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Es wird deshalb ausdrücklich darauf verwiesen, die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sorgfältig vor einem Besuch zu prüfen.

Nicht dringliche Zulassungsvorgänge können vorübergehend weiterhin z. B. per Post an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Speziell für Händler und Fahrschulen besteht weiterhin das Angebot, die Zulassungsvorgänge abzugeben. Dazu sind die Kennzeichenschilder und die über die Internetseite einzusehenden Formulare und Unterlagen beizufügen. Nach der Bearbeitung werden die erledigten Vorgänge zusammen mit einer Rechnung versendet oder der Kunde telefonisch über die Möglichkeit der Abholung (ebenfalls ohne persönlichen Kontakt) verständigt.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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