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Teaser Coronavirus: aktuelle Bestimmungen

Ministerpräsident Markus Söder hat für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen.

Es gibt keine Ausgangssperre – allerdings soll jeder eigenverantwortlich mit Besuchen, etc. umgehen. Das heißt: Hinterfragen Sie sich: Was ist wirklich notwendig? Wo muss ich hin? Was kann auch noch warten? Kann ich mir notwendige Sachen, wie Erstlingsausstattung oder Essen beispielsweise, auch liefern lassen?

Veranstaltungen und Versammlungen aller Art – auch kirchliche und religiöse Veranstaltungen wie z. B. Gottesdienste – werden bayernweit ab sofort untersagt.
Ausgenommen sind kleine private Feiern in privaten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.

Bestattungen können nur im engsten Familienkreis stattfinden. Trauerfeiern sind nur im vorgenannten Maße möglich: kleine private Trauerfeier in privaten Wohnräumen.

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wird ab morgen, 17.03.2020 untersagt.

Dazu zählen insbesondere:

  • Sauna- und Badeanstalten
  • Wellnesszentren, Thermen
  • Kinos, Theater, Museen, Büchereien, Bibliotheken
  • Tagungs- und Veranstaltungsräume, Fort- und Weiterbildungsstätten
  • Clubs, Bars und Diskotheken
  • Spielhallen
  • Vereinsräume
  • Bordellbetriebe
  • Stadtführungen
  • Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios
  • Tanzschulen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser
  • Tierparks, Vergnügungsstätten

Diese Bestimmungen gelten vorerst bis einschließlich 19. April 2020.

Der Gastronomiebetrieb jeder Art wird ab Mittwoch, 18.03.2020 untersagt.

Ausgenommen sind in der Zeit von 6 bis 15 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden.
Nach 15 Uhr ist nur noch die Abgabe von Speisen durch Auslieferung oder Abholung zulässig. Während den Öffnungszeiten dürfen sich maximal 30 Personen in den Räumen aufhalten und müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
Diese Regelung gilt abweichend bis 30. März 2020.

Einzelhandelsgeschäfte jeder Art haben ab Mittwoch, 18.03.2020 zu schließen.

Ausgenommen sind:

  • Lebensmittelhandel
  • Getränkemärkte
  • Banken
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker, Hörgeräteakustiker
  • Filialen der Deutschen Post
  • Tierbedarf
  • Bau- und Gartenmärkte
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten
  • Reinigungen und Online-Handel

Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die o. g. Ausnahmen die Öffnung erlaubt.

Zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sind die Öffnungszeiten der
o. g. Geschäfte an Werktagen von 6 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr gestattet.
Diese Regelung gilt abweichend bis 30. März 2020.

Diese Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie das Staatsministerium des Inneren festgelegt.

Firmen und Betriebe bleiben offen. Der ÖPNV wird aufrechterhalten.

Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter YouTube.

Leerraum - nicht löschen!!!

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