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Teaser Coronavirus: Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern im Landkreis Coburg verboten

Das Landratsamt Coburg verbietet mit Wirkung ab 13.03.2020 Veranstaltungen aller Art mit mehr als 200 Teilnehmern durch Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese Anordnung gilt bis einschließlich 19.04.2020.

Veranstaltungen unter 200 Personen müssen einer Risikobewertung durch das Landratsamt unterzogen werden, wenn nicht der Veranstalter schon von sich aus die Veranstaltung bewertet und absagt bzw. verschiebt.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat bereits am 11.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Veranstaltungen aller Art ab 1000 Teilnehmer bayernweit untersagt.
Diese Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Coburg in Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auf Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern für den Landkreis Coburg erweitert.

Leerraum - nicht löschen!!!

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