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Teaser Verwaltungsgericht Bayreuth gestattet wieder den gedrosselten Betrieb des Windparks „am Kraiberg“

Das Landratsamt Coburg hatte dem Betreiber des Windparks „am Kraiberg", Sonnefeld, mit Bescheid vom 03.08.2018 den Betrieb der Windenergieanlagen 1 – 3 untersagt. Dagegen wurde beim Verwaltungsgericht Klage erhoben. Ziel des Betreibers war es, in einem sogenannten Eilverfahren zu erreichen, dass bis zur endgültigen Entscheidung der Angelegenheit die sogenannte aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt wird; sprich der Weiterbetrieb im gedrosselten Modus möglich ist.

Mit heute zugestelltem Beschluss vom 27.09.2018 hat das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage der Windstrom Sonnefeld GmbH & Co. KG gegen den Untersagungsbescheid wiederhergestellt.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Fa. Windstrom stattgegeben hat. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die vorzunehmende Interessenabwägung zu Gunsten der Antragstellerin ausgeht. Es sei davon auszugehen, dass der angefochtene Betriebsuntersagungsbescheid materiell rechtswidrig und überdies unverhältnismäßig ist.

Das Gericht ist der Auffassung, die Untersagung des Betriebs der betroffenen Windenergieanlagen lässt sich nicht auf Verstöße gegen Auflagen des Genehmigungsbescheides oder auf Regelungen des Immissionsschutzrechts stützen, da jedenfalls nach Aktenlage, nicht fachkundig belegt ist, dass beim derzeit schallreduzierten Betriebsmodus im gedrosselten Betrieb tonhaltige Geräusche auftreten.

Im Übrigen ist die Betriebsuntersagung auch unverhältnismäßig, da eine weitere, noch stärkere Drosselung des Betriebs hätte angeordnet werden können, um tonhaltige Geräusche zu verhindern oder zumindest so stark zu vermindern, dass diese an den Immissionsorten nicht mehr einwirken.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Fa. Windstrom das Eilverfahren gewonnen hat. Die nachträglichen Anordnungen zum gedrosselten Betrieb vom 08.12.2016 und 23.01.2018 sind aktuell dennoch weiter zu berücksichtigen. Das finale Ergebnis des Klageverfahrens ist noch offen.

Ob aus dem Richterspruch weitere Schlussfolgerungen zu ziehen und evtl. Verfahrensschritte veranlasst sind, wird zunächst landratsamtintern geprüft und bewertet.
„Ein deutliches Signal geht von der Entscheidung allemal aus", resümierte Landrat Michael Busch enttäuscht: „wir wussten, dass die Situation äußerst komplex ist und durchaus differenziert beurteilt werden kann. Der Verwaltung und mir war es jedoch wichtig Entscheidungsspielräume zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger bis an die Grenze auszuloten. Mir wäre auch wichtig gewesen, dass Gericht hätte zur besseren Beurteilung der Situation einen Termin vor Ort abgehalten. Diese erste Chance ist nun leider vertan."

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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