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Teaser Vereinspauschale 2016 - Anträge sind bis spätestens 01. März 2016 zu stellen!

Vereinspauschale 2016 - Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern

Der Freistaat Bayern gewährt den Sportvereinen jährlich Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports im Rahmen der Vereinspauschale. Grundlage der Förderung des Sportbetriebs sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder / Jugendliche und der anerkannten Übungsleiter / innen im Verein.
Die Sportvereine des Landkreises Coburg (Sitz des Vereins muss im Landkreis Coburg sein) können die Vereinspauschale für das Jahr 2016 beim Landratsamt Coburg – Fachbereich 23 - Bildung, Kultur, Sport ab sofort beantragen. Ansprechpartner: Herr Kern, 09561 514 265 oder sport@landkreis-coburg.de.

Vereine, die bereits im Jahr 2015 die Vereinspauschale beantragt haben erhalten in Kürze die Antragsunterlagen per Post bzw. per E-Mail.

Die Antragsunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Coburg zum Download und Ausfüllen erhältlich.

Informationen zu Fördervoraussetzungen können ebenfalls den genannten Internetseiten des Landkreises Coburg entnommen werden.

Die Anträge für die Vereinspauschale 2016 sind bis spätestens 01. März 2016 dem Landratsamt Coburg – Fachbereich 23 - Bildung, Kultur, Sport – Herrn Kern zuzuleiten bzw. dort einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehende Fördermittel nach Maßgabe der am 01. März 2016 vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.

Wichtiger Hinweis

Übungsleiterlizenzen müssen im Original und mit Unterschrift des Inhabers dem Antrag beigefügt werden und mindestens bis zum Stichtag 01. März 2016 gültig sein.

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