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Teaser Infektionsschutz

Infektionsschutz

Gesundheitszeugnis/ Belehrung

Personen, welche gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Kosten werden erhoben. Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen benötigen keine Belehrung durch das Gesundheitsamt.


Infektionsschutzbelehrung:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

 

Laura Schneider
Telelefon 09561 514-3201

Tanja Wohlrath
Telelefon 09561 514-3202

 

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Beim Auftreten von gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheiten ermittelt das Gesundheitsamt und leitet die erforderlichen Maßnahmen ein mit dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieser Krankheiten zu verhindern.

Ihre Ansprechpartner (Hygienesachbearbeiter):           

Tom Scheler
Telefon  09561 514-3211              

Jürgen Schubert
Telefon   09561 514-3212

Esther Wild
Telefon 09561 514-3216

Eva-Maria Lipis
Telefon 09561 514-3209

                  

HIV- bzw. AIDS-Test

Jeder kann kostenlos und anonym einen Bluttest auf HIV bei uns durchführen lassen.

Ihre Ansprechpartner (Terminvergabe):

Laura Schneider
Telelefon  09561 514-3201

Tanja Wohlrath
Telelefon 09561 514-3202

Das Ergebnis wird nur mündlich und persönlich mitgeteilt und kann nicht als Bestätigung zur Vorlage bei Ärzten, Behörden, Arbeitgebern etc. genutzt werden.

Die Sicherheit unseres Tests ist erst ab 12 Wochen nach einer möglichen Ansteckung gegeben.

 

Tuberkulose

Wenn jemand an Tuberkulose erkrankt ist, führt das Gesundheitsamt eine sogenannte Umgebungsuntersuchung durch, um Kontaktpersonen zu ermitteln und auf eine mögliche Infektion zu untersuchen. Je nach Alter der Person und Enge des Kontaktes zum Erkrankten werden verschiedene Untersuchungen bzw. Tests durchgeführt. Alle Untersuchungen sind kostenfrei (Ausnahme: Untersuchung durch einen Facharzt).  Das Ziel der Umgebungsuntersuchung ist es, den Infektionsweg von Mensch zu Mensch zu unterbrechen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dagmar Feike-Wodarg
Telefon  09561 514-3213

 

Impfungen

Beratung:

Im Gesundheitsamt können Sie sich zum Thema „Impfen" beraten und Ihr Impfbuch kontrollieren lassen. Das Gesundheitsamt führt keine Impfungen durch. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder Facharzt.

Die aktuellen von der ständigen Impfkommission  empfohlenen Impfungen und Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut

Reiseimpfungen

Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie

Gelbfieberimpfung

NUR bei Gelbfieber-Impfstellen, im Internet zu finden unter: „Gelbfieberimpfstellen"

Impfbuchkontrolle

Jedes Schuljahr findet in den 6. Klassen eine Überprüfung der Impfbücher statt.

Impfbuchvorlage ist (bis mindestens 31.12.2016) gesetzliche Pflicht.

Ziel ist die Information der Eltern über einen vollständigen Impfschutz Ihrer Kinder.

Weitere Informationen unter beim Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Pascale Heym
Telefon 09561 514-3208

Ute Pradler
Telefon  09561 514/3207

 

Weiterführende Informationen:

Robert Koch Institut LGL Umweltbundesamt

 

 

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